In Deutschland hat seit dem Jahr 1970 die öffentliche Hand in Bund und Ländern in jedem Jahr neue Kredite aufgenommen.

Zur Finanzierung des Landeshaushaltes wurden auch in Hessen in den vergangenen 40 Jahren Schulden gemacht. Bisher geltende Regelungen zur Begrenzung der Kreditaufnahme haben in der Vergangenheit keine oder wenig Wirkung gezeigt. Im Rahmen der sogenannten Föderalismusreform II haben Bund und Länder deshalb eine Reform der Schuldengrenze im Grundgesetz beschlossen. Am 27. März 2011 (parallel zur Kommunalwahl in Hessen) hat das hessische Stimmvolk mit einer Mehrheit von 70% den Gesetzesentwurf angenommen, wonach bis spätestens 2020 ein Finanzhaushalt ohne neue Schulden erreicht werden soll. Auch im Hessischen Landtag wird das Gesetz von einer breiten überparteilichen Mehrheit getragen.

Die Einhaltung der Schuldengrenze stellt die Finanzpolitik in den kommenden Jahren, nicht zuletzt auf Grund der massiven Verwerfungen in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise, vor erhebliche Herausforderungen. Die Landesregierung stellt sich dieser finanzpolitischen Verantwortung und wird in den nächsten Jahren im Interesse aller die notwendige Konsolidierung des Landeshaushalts mit Entschlossenheit vorantreiben. Die notwendigen Schritte sollen so austariert werden, um möglichst viele Zukunftschancen für das Land zu erhalten. Gleichzeitig wird die Landesregierung bestrebt sein, dass die Einführung der Schuldenbremse nicht zu Lasten der Kommunen gehen wird.

Wie das avisierte Ziel zu erreichen ist, entnehmen Sie bitte den Positionspapieren zur „Hessischen Schuldenbremse“.
 

Einführung der Schuldenbremse in Hessen

Regierungserklärung des Hessischen Ministers der Finanzen Dr. Thomas Schäfer

Die Schweiz führte die Schuldenbremse auf Verfassungsebene nach einer Volksabstimmung im Dezember 2001 ein. Sie wurde im Voranschlag für den Staatshaushalt 2003 erstmals angewendet. Im Frühjahr 2009 beschloss das Parlament die sogenannte Ergänzungsregel zur Schuldenbremse. Sie zielt darauf ab, auch den ausserordentlichen Haushalt der Schuldenbremse zu unterwerfen.

Schuldenbremse in der Schweiz

Botschaft zur Schuldenbremse vom 5.7.2000 des schweiz. Bundesrates an das Parlament


Botschaft zur Ergänzungsregel zur Schuldenbremse vom 19.09.2008 des schweiz. Bundesrates an das Parlament


http://www.efv.admin.ch/d/dokumentation/zahlen_fakten/finanzpolitik_grundlagen/schuldenbremse.php