"Direkte Demokratie im Spannungsfeld von Demokratie und Rechtsstaat - Hat das Volk immer Recht?"
Festsaal der Technischen Universität Dresden in der Alten Mensa, Eingang Dülferstrasse, 01069 Dresden
Direktdemokratische Entscheide in der Schweiz und in Deutschland sind in letzter Zeit intensiv diskutiert worden. Sol löste das Schweizer Minarettverbot heftige Kritik aus. Die Bürgerentscheide in Bayern (Rauchverbot) und in Hamburg (Schulreform) führten zu einer Grundsatzdebatte, ob das Instrument auch auf Bundesebene eingeführt werden soll. Eine Demokratie setzt Rechtsstaatlichkeit voraus, weil ohne sie bei demokratischen Entscheiden sonst die Tyrannei der Mehrheit droht. Direktdemokratische Entscheide stehen also im Spannungsfeld zwischen Demokratie und Rechtsstaat. Insbesondere folgende Fragen sollen diskutiert werden: Welche rechtlichen und thematischen Grenzen sollen bei direktdemokratischen Entscheiden gelten? Wer soll entscheiden, welche Entscheide dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden? Wie kann das Risiko verringert werden, dass direktdemokratische Entscheide zu Plebisziten für sachfremde Themen werden? Sind direktdemokratische Entscheide ein Mittel gegen Politikverdrossenheit?
Themendossier
Kurzbericht
Eingangsreferat von Prof. Dr. Auer
Eingangsreferat von Prof. Dr. Patzelt
Impressionen
TV-Kurzbeitrag von "Dresdeneins"
TV-Beitrag (lang) von "Dresdeneins"
Direktdemokratische Entscheide in der Schweiz und in Deutschland sind in letzter Zeit intensiv diskutiert worden. Sol löste das Schweizer Minarettverbot heftige Kritik aus. Die Bürgerentscheide in Bayern (Rauchverbot) und in Hamburg (Schulreform) führten zu einer Grundsatzdebatte, ob das Instrument auch auf Bundesebene eingeführt werden soll. Eine Demokratie setzt Rechtsstaatlichkeit voraus, weil ohne sie bei demokratischen Entscheiden sonst die Tyrannei der Mehrheit droht. Direktdemokratische Entscheide stehen also im Spannungsfeld zwischen Demokratie und Rechtsstaat. Insbesondere folgende Fragen sollen diskutiert werden: Welche rechtlichen und thematischen Grenzen sollen bei direktdemokratischen Entscheiden gelten? Wer soll entscheiden, welche Entscheide dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden? Wie kann das Risiko verringert werden, dass direktdemokratische Entscheide zu Plebisziten für sachfremde Themen werden? Sind direktdemokratische Entscheide ein Mittel gegen Politikverdrossenheit?
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